Ist die Haftpflichtversicherung zwingend an den Kfz-Versicherungsvertrag gebunden?

Die Kfz-Versicherung ist ein häufig behandeltes Thema, sei es bei der Unterzeichnung eines neuen Vertrags oder der Verlängerung eines alten. Dennoch bleiben viele Unklarheiten hinsichtlich der angebotenen Garantien. Die Haftpflichtversicherung ist eine davon. Aber ist sie eine Pflicht im Kfz-Versicherungsvertrag?

Die Schlüsselbegriffe rund um die Kfz-Versicherung

Bevor wir die Frage im Detail erörtern, ob die Haftpflichtversicherung integraler Bestandteil jedes Kfz-Versicherungsvertrags ist, müssen wir die Begriffe, die mit diesem Thema verbunden sind, gut verstehen. Beginnen wir mit der Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese Garantie hat das Ziel, die Opfer eines Verkehrsunfalls zu entschädigen, für den der versicherte Fahrer ganz oder teilweise verantwortlich wäre. Genauer gesagt deckt sie die Sachschäden ab, die an einem anderen Fahrzeug oder Eigentum Dritter verursacht werden, sowie die medizinischen Kosten und Personenschäden.

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Ein weiterer zentraler Begriff ist der Kfz-Versicherungsvertrag. Es handelt sich um einen rechtlichen Akt, durch den ein Versicherter (Privatperson oder Unternehmen) verschiedene Garantien bei einer Versicherungsgesellschaft abschließt. Es gibt mehrere auf dem Markt, Leocare ist eine davon, Sie können weitere Informationen erhalten, indem Sie hier klicken. Das Unternehmen wurde sogar seit 2021 mit dem Zertifikat „Kundenservice Frankreich“ ausgezeichnet. Mit dem Abschluss eines solchen Vertrags zahlt der Versicherte Prämien im Austausch für eine Entschädigung im Falle von Sach- oder Personenschäden, die aus einem Unfall resultieren.

Kfz-Versicherung

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Die Haftpflichtversicherung: eine nicht immer eingehaltene Pflicht für eine Kfz-Versicherung

Obwohl das Gesetz den Abschluss eines Haftpflichtversicherungsvertrags für jedes fahrende Fahrzeug vorschreibt, ist diese Garantie in der Realität nicht immer enthalten in den angebotenen Kfz-Versicherungen. Nehmen wir das Beispiel eines Fuhrparks, der von einem Unternehmen verwaltet wird: Die abgeschlossene Gruppenversicherung könnte die Haftpflichtversicherung nicht umfassen.

Ebenso bieten einige Verträge, die für junge Fahrer oder Senioren gedacht sind, manchmal Angebote ohne diese Garantie an, die finanziell vorteilhafter sind. Interessant, nicht wahr? Ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Anwalt wird Ihnen sagen: Ohne Haftpflichtversicherung zu fahren, ist mit schweren strafrechtlichen Sanktionen verbunden. Daher ist es wichtig, auf die Angaben zu den obligatorischen Garantien im Vertrag zu achten.

Es kommt auch vor, dass die Haftpflichtversicherung nur über einem bestimmten Schadensbetrag gilt, unterhalb dessen der Versicherte die Kosten selbst tragen muss. Das ist die berühmte „Haftpflichtversicherungssumme“. Achten Sie also auf möglicherweise einschränkende Klauseln, die die Konformität des Vertrags mit dem Versicherungsrecht in Frage stellen könnten.

Die weiteren nützlichen Garantien einer Kfz-Versicherung

Neben der obligatorischen Haftpflichtversicherung sind viele optionale Zusatzgarantien bei Kfz-Versicherungsgesellschaften verfügbar. Einige sind je nach Situation besonders nützlich abzuschließen. Die Fahrer-Garantie beispielsweise übernimmt die Gesundheitskosten und Personenschäden des Fahrers selbst im Falle eines Unfalls, unabhängig davon, ob er verantwortlich ist oder nicht. Praktisch für junge Fahrer oder in Abwesenheit einer Zusatzkrankenversicherung.

Es gibt auch die Glas- und Bruchschaden-Garantien. Diese treten bei Schäden oder Bruch von Windschutzscheiben, Fenstern oder Rückspiegeln in Kraft. Das vermeidet manchmal hohe Kosten. Es gibt auch eine Feuerversicherung. Sie kommt im Falle der totalen Zerstörung des Fahrzeugs zum Einsatz. Sie kann eine interessante Zusatzgarantie sein. Letztendlich erfordert jede Situation angepasste Garantien: berufliche oder private Nutzung, Wert des Fahrzeugs, Alter des Fahrers… Der Rat eines Maklers hilft Ihnen, das beste Paket zusammenzustellen.

Ist die Haftpflichtversicherung zwingend an den Kfz-Versicherungsvertrag gebunden?