Französische Staatsbürger im Ausland: Wie schließen Sie eine Partnerschaft?

Der PACS (Pacte civil de solidarité) ist ein Vertrag, der zwischen zwei volljährigen Personen, unabhängig von ihrem Geschlecht, geschlossen wird, um ihr gemeinsames Leben zu organisieren. Obwohl der PACS weniger Auswirkungen hat als die Ehe, bleibt er dennoch ein Vertrag, dessen Abschluss an zahlreiche Regeln gebunden ist. Sie sind französischer Staatsbürger im Ausland und fragen sich, wie Sie einen PACS eingehen können? Welche Schritte müssen Sie unternehmen?

Kann man sich pacsen, wenn man im Ausland lebt?

Als Franzose, der im Ausland lebt, können Sie tatsächlich einen PACS eingehen. Der PACS kann sowohl mit einem französischen Staatsbürger als auch mit einer Person einer anderen Nationalität geschlossen werden. Ihre Hauptverpflichtung besteht darin, die notwendigen Schritte zur Umsetzung dieses Projekts zu beachten.

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Laut der Website www.annuaire-mairie.fr müssen Sie eine gemeinsame PACS-Erklärung bei der Botschaft oder dem Konsulat von Frankreich im Ausland, in dem Sie wohnen, abgeben. Dies ist eine obligatorische Formalität, solange einer der Partner im PACS die französische Staatsangehörigkeit hat.

Daher müssen Sie, wenn Sie sich pacsen möchten, während Sie in Italien wohnen, zur Botschaft oder zum Konsulat von Frankreich in der italienischen Stadt gehen, in der Sie leben. Ebenso müssen Sie persönlich mit ihrem PACS-Partner erscheinen.

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Die Bedingungen für den PACS für Franzosen, die im Ausland leben

Über die Verpflichtung, dass einer der Partner die französische Staatsangehörigkeit haben muss, hinaus gibt es weitere wesentliche Bedingungen für den Abschluss eines Pacte civil de solidarité im Ausland:

  • Als französischer Staatsbürger im Ausland müssen Sie zum Zeitpunkt des Abschlusses des PACS volljährig sein,
  • der Partner, wenn er Ausländer ist, muss ebenfalls das erforderliche Mindestalter gemäß seinem Land erreicht haben,
  • keiner der beiden Partner darf mit einer anderen Person pacsé sein,
  • rechtlich geschäftsfähig sein,
  • die beiden Partner dürfen keine direkten familiären Verbindungen zueinander haben.

Darüber hinaus müssen die PACS-Partner auch eine gemeinsame Wohnadresse im Ausland angeben, dies durch eine eidesstattliche Erklärung. Allerdings sind Sie zum Zeitpunkt des PACS nicht verpflichtet, zusammen zu leben. Die Verpflichtung zum gemeinsamen Leben tritt nach dem Abschluss des PACS in Kraft.

Es gibt auch bestimmte Bedingungen, die mit dem PACS-Vertrag verbunden sind. Ob es sich um einen minimalen oder detaillierten Vertrag handelt, dieser muss ausdrücklich den Willen beider Partner bestätigen, sich über einen PACS zu verpflichten. Ebenso ist, sofern nicht anders angegeben, das Vermögen der pacsés als getrennt (gesetzliches Trennungsregime) anzusehen, unabhängig von der Art des Vertrags.

<pNichtsdestotrotz bleibt es so, dass die pacsés für einen detaillierten Vertrag frei sind, das Eigentum an bestimmten individuell oder gemeinsam nach dem PACS erworbenen Vermögenswerten zu teilen. Der detaillierte Vertrag legt die Bedingungen für die Beteiligung jedes Partners am gemeinsamen Leben fest.

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Welche Dokumente sind erforderlich?

Ein Franzose, der im Ausland einen PACS eingehen möchte, muss folgende Dokumente vorlegen:

  • eine Geburtsurkunde, die nicht älter als 3 Monate ist und seine Abstammung angibt,
  • eine gemeinsame PACS-Erklärung, die eidesstattliche Erklärungen über das Fehlen von Verwandtschaft, von Schwägerschaft und über das Vorhandensein einer gemeinsamen Wohnadresse enthält,
  • ein Original und eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments,
  • den PACS-Vertrag.

Der PACS-Partner, wenn er Ausländer aus einem EU-Land ist, muss die gleichen Dokumente vorlegen. Allerdings muss die Geburtsurkunde mit Abstammung, die für ihn erforderlich ist, nicht älter als 6 Monate sein. Ebenso gilt dies für einen Ausländer, der in einem Land außerhalb der EU geboren wurde.

Ein zukünftiger pacsé mit Schweizer Staatsangehörigkeit ist von diesen Anforderungen befreit. Wenn die vorgelegten Dokumente in einer Fremdsprache verfasst sind, müssen sie übersetzt werden. Ebenso können je nach Fall die Formalitäten der Apostille oder der Legalisierung erforderlich sein, um die vorgelegten Dokumente zu beglaubigen.

Die Schritte, die Sie befolgen müssen, um sich im Ausland zu pacsen

Sobald Sie die erforderlichen Dokumente bei der Botschaft oder dem Konsulat von Frankreich in Ihrem Wohnsitzland eingereicht haben, registriert der Beamte Ihre Erklärung. Dies setzt voraus, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen für den Abschluss eines PACS im Ausland erfüllt haben.

Sobald der PACS registriert ist, wird die Information an das Standesamt weitergeleitet. Der PACS wird dann am Rand der Geburtsurkunde von jedem von Ihnen vermerkt, wenn Sie beide Franzosen sind. Wenn einer von Ihnen Ausländer ist, wird die Information vom zentralen Standesamt des Außenministeriums registriert.

Der PACS tritt zwischen den Partnern mit der Registrierung durch den konsularischen Beamten in Kraft. Gegenüber Dritten beginnen die Wirkungen des PACS eines im Ausland lebenden Franzosen mit der Vermerke am Rand seiner Geburtsurkunde.

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