Was deckt die in der Wohngebäudeversicherung enthaltene Haftpflichtversicherung ab?

Die Haftpflichtversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil jeder Wohngebäudeversicherung, egal ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. Sie deckt Schäden ab, die versehentlich Dritten oder an Eigentum Dritter verursacht werden. Lassen Sie uns im Detail betrachten, was sie umfasst und ihre Grenzen.

Die zwei Arten von Haftpflichtversicherungen in der Wohngebäudeversicherung

Es gibt zwei Arten von Haftpflichtversicherungen im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung:

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  • Die private Haftpflichtversicherung: Sie deckt Personenschäden oder Sachschäden ab, die Ihnen oder einer Person oder einem Objekt unter Ihrer Verantwortung zugefügt werden. Beispiel: Wenn Ihr Hund einen Radfahrer auf der Straße umwirft, übernimmt die private Haftpflichtversicherung Ihres Mehrgefahrenvertrags die entstandenen Schäden. Weitere Details finden Sie auf der Website von Generali Frankreich.
  • Die Haftpflichtversicherung für Mieter und/oder Eigentümer: Sie ist in allen Wohngebäudeversicherungsverträgen enthalten und betrifft Immobilien. Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie sind, greift sie bei Schäden, die Nachbarn oder Dritten durch Feuer, Explosion oder Wasserschäden aus Ihrer Wohnung zugefügt werden.

Hinweis: Wenn Sie Mieter sind, deckt diese Haftpflichtversicherung Sie bei Sachschäden ab, die Sie oder eine Person unter Ihrer Verantwortung am beweglichen und unbeweglichen Eigentum des Eigentümers sowie an Dritten und Nachbarn im Falle von Feuer, Explosion oder Wasserschäden verursachen.

Die Ausschlüsse der Haftpflichtversicherung in einer Wohngebäudeversicherung

Die Haftpflichtversicherung Ihres Mehrgefahrenversicherungsvertrags deckt nicht alle verursachten Schäden ab, insbesondere nicht solche, die aus extremen Sportarten resultieren, wie Verletzungen, die Dritten beim Drachenfliegen zugefügt werden. Für Haftpflichtansprüche im Zusammenhang mit der Nutzung von Kraftfahrzeugen ist es erforderlich, eine spezifische Versicherung abzuschließen (z. B. Kfz-Versicherung).

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Damit Ihre Haftpflichtversicherung aktiviert wird, müssen drei Kriterien erfüllt sein:

  1. Es müssen Schäden entstanden sein, seien sie moralisch, körperlich, materiell oder immateriell;
  2. Ein Fehler muss ohne Absicht begangen worden sein: beispielsweise durch Unachtsamkeit oder Nachlässigkeit. Im Falle eines Brandes stellt das Bürgerliche Gesetzbuch klar, dass die Haftpflicht des Mieters gegenüber seinen Nachbarn und/oder seinem Eigentümer in Anspruch genommen wird, wenn dieser keinen vorsätzlichen Fehler begangen hat, aber das Feuer durch Unachtsamkeit oder Nachlässigkeit verursacht wurde, spricht man von einem unbeabsichtigten Fehler;
  3. Ein Kausalzusammenhang zwischen dem Fehler und dem Schaden muss hergestellt werden: wenn dies nicht der Fall ist, wird Ihre Haftpflicht nicht in Anspruch genommen.

Wohngebäudeversicherung

Die Haftpflichtversicherung und die Wohngebäudeversicherung: Pflichten und Deckungen

Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung ist die Haftpflichtversicherung für folgende Personen obligatorisch:

  • Mieter;
  • Eigentümer einer Eigentumswohnung;
  • Vermieter.

Für Eigentümer eines Einfamilienhauses sind die Wohngebäudeversicherung und die Haftpflichtversicherung gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie werden jedoch dringend empfohlen, aufgrund der erheblichen Risiken, die ihre Abwesenheit mit sich bringen kann.

Was abgedeckt ist

Die Haftpflichtversicherung für das Wohngebäude – oder die Haftpflichtversicherung für Mieter – deckt Sie bei Schäden ab, die durch Feuer, Explosion oder Wasserschäden verursacht werden. Hier sind einige Beispiele:

  • Wenn Sie Mieter sind, deckt sie Sie für Schäden ab, die am Eigentum oder an den beweglichen Gütern des Eigentümers, an Ihren Nachbarn, an Dritten oder an den gemeinschaftlichen Bereichen des Gebäudes entstehen, wenn Sie in einer Wohnung leben.
  • Wenn Sie Eigentümer sind, wird Ihre Haftpflicht für Schäden an Ihren Nachbarn, an Dritten oder an den gemeinschaftlichen Bereichen im Falle eines Schadensereignisses (Feuer, Explosion oder Wasserschaden) in Anspruch genommen, aber auch für Mieter, wenn Sie Vermieter sind.

Was nicht abgedeckt ist

Es ist wichtig, die Ausschlüsse Ihrer Haftpflichtversicherung zu kennen:

  • Die absichtlich verursachten Schäden durch den Versicherten;
  • Die Schäden, die aus beruflichen Tätigkeiten im versicherten Wohnraum resultieren;
  • Die Schäden, die mit motorisierten Landfahrzeugen verbunden sind, für die eine spezifische Versicherung erforderlich ist.

Die Haftpflichtversicherung in der Wohngebäudeversicherung ist ein Schlüsselelement zum Schutz Ihres Vermögens und zur Vermeidung schwerwiegender finanzieller Folgen.

Was deckt die in der Wohngebäudeversicherung enthaltene Haftpflichtversicherung ab?